Familienanaloge Angebote

Inobhutnahme und Kurzzeitpflege in Bereitschaftspflegefamilien

Alterstruktur Säuglinge, Kleinkinder, Kinder bis 6 Jahre
Auftrags­grundlage § 33 SGB VIII (Vollzeitpflege) in Verbindung mit § 27 SGB VIII (Hilfe zur Erziehung) oder § 42 SGB VIII (Inobhutnahme), weiterhin in den §§ 36, 37 und 44 SGB VIII.
Personal
  • Bereitschaftsfamilien mit pädagogischer Qualifikation bzw. besonderer Eignung
  • Beratung der Familien durch SozialpädagogInnen/SozialarbeiterInnen/Diplom PädagogInnen mit familienberaterischer Zusatzqualifikation

Zielgruppe

 

Aufgenommen werden Säuglinge, Kleinkinder sowie Kinder in der Regel bis 6 Jahre

  • die vor drohender oder anhaltender Kindeswohlgefährdung geschützt werden müssen.
  • die im Rahmen einer notwendigen Krisenintervention in Obhut genommen werden oder
  • deren ausreichende Versorgung aufgrund einer Krankheit oder anderer Verhinderungsgründe durch die Erziehungsberechtigten nicht sichergestellt ist,

Nicht aufgenommen werden Kinder, die Verhaltensweisen oder Beeinträchtigungen zeigen / aufweisen, die die Leistungsfähigkeit familiärer Betreuungsformen überfordern oder für die aus anderen Gründen eine pädagogisch qualifizierte stationäre Unterbringungsform angemessen und notwendig erscheint.

Ziele Wesentliche Ziele der Aufnahme sind

  • die vorübergehende Versorgung und Betreuung im Rahmen von  Kurzzeitpflege,
  • die Schaffung eines geschützten Raumes für das Kind während  einer familiären Notfallsituation,
  • die Mithilfe an der Entwicklung einer weiteren Perspektive,
  • die Rückführung in die Familie oder
  • die Überleitung in eine weitere Hilfe.
Betreuung in der Bereitschafts­familie Die Bereitschaftspflegestelle übernimmt eine vorübergehend die umfassende Betreuung von Kindern. In dieser Zeit sollte die Perspektive für das Kind geklärt und ggf. weitere Hilfen zur Erziehung organisiert werden. Die Zielsetzung der Hilfe kann unterschiedlich sein:

  • Bereitschaftspflege als kurzfristige Hilfe im Falle der Inobhutnahme
  • Bereitschaftspflege als Hilfe bei einem spontanen Ausfall der Hauptpersonen
  • Kurzzeitpflege als eine befristete Hilfe bei Ausfall der Hauptpflegeperson durch Krankenhaus- oder Kuraufenthalte oder wegen anderer persönlicher Gründe

Mit der spezifischen Anforderung, Kindern in Krisensituationen einen vorübergehenden Aufenthalt zu gewähren, muss die Bereitschaftspflege in der Lage sein, Kinder aus Notsituationen oder Krisen intensiv zu betreuen und zu versorgen. Die Bereitschaftspflegestelle/-familie erfüllt folgende Aufgaben:

  • Aufnahme eines Kindes in Notsituationen innerhalb einer  angemessenen Frist
  • geplante und vorbereitete Aufnahme eines Kindes im Sinne von  Kurzzeitpflege
  • umfassende Betreuung und Versorgung des Kindes in der  Bereitschaftsfamilie rund um die Uhr
  • intensive Betreuung und Versorgung des Kindes in der aktuellen Krisensituation
  • Förderung der sozialen, emotionalen und motorischen Kompetenzen im Alltag
  • Einübung lebenspraktischer Fertigkeiten
  • Verhaltensbeobachtung
  • Gestaltung von Freizeit
  • enge Zusammenarbeit mit dem vermittelnden Jugendamt, den BeraterInnen des Jugenddorfs Petrus Damian Warburg und beteiligten Institutionen
  • Ermöglichung und Unterstützung von Kontakten zur Herkunftsfamilie, Wahrnehmung von Terminen bei Ärzten und in Fördereinrichtungen
  • Begleitung von Gerichts- und Gutachterterminen
  • Unterstützung bei der Rückführung des Kindes
  • Unterstützung bei der Vermittlung in eine andere Hilfe zur Erziehung
Entgelt Die Berechnung der Bereitschaftspflege erfolgt auf Basis eines Tagessatzes.
Der Tagessatz beinhaltet die Sachleistungen (Unterkunft, Verpflegung etc.),  die Betreuungs- und Erziehungsleistungen des Kindes, die Beratung und Koordination der Maßnahme durch die Fachkräfte des Jugenddorfes, Verwaltungsleistungen.Bereitschaftspflegesatz I: gilt vom 1. bis 30. Tag und bei erhöhtem Bedarf Bereitschaftspflegesatz II: gilt ab dem 31. Tag

 

Auswahl und Vorbereitung der Bereitschaftspflegefamilie

An Bereitschaftspflege interessierte Bewerberinnen und Bewerber müssen folgenden Anforderungen genügen:

Formale Voraussetzungen

  • gesundheitliche Verfassung, die die Aufnahme eines Kindes zulässt (Gesundheitszeugnis)
  • erweitertes Führungszeugnis ohne Einträge
  • eigenes Zimmer für das Pflegekind
  • gesicherte wirtschaftliche Lebenssituation
  • ein Elternteil sollte keiner Berufstätigkeit nachgehen

Sonstige Voraussetzungen

  • geeignete Motivation für die Tätigkeit als Bereitschaftspflege
  • Annahme von Beratungsleistungen
  • Vorhandensein notwendiger Ressourcen der Familie
  • positive emotionale Verfassung der Familie
  • günstige Eltern-Kind-Interaktion
  • günstige Paarinteraktion
  • erkennbare Kooperationsbereitschaft mit dem Träger, dem Jugendamt,
    Institutionen und der Herkunftsfamilie
  • kindgerecht eingerichtete Wohnung
  • Verzicht auf das Rauchen in Zimmern, in denen sich Kinder häufig aufhalten
  • Reflexionsfähigkeit und -bereitschaft
  • Bereitschaft zur Fortbildung
  • Unterstützung im sozialen Netzwerk der Familie
  • Erziehungserfahrung oder pädagogische Erfahrung
  • Belastbarkeit und Flexibilität
  • Fähigkeiten im Bereich der Stress- und Konfliktregulation
  • Teilnahme/Austausch an den Elternarbeitskreisen

Vorbereitung der Bereitschaftspflegefamilie

Bewerberinnen und Bewerber werden in dem Bewerberverfahren sowie anhand eines von ihnen ausgefüllten Fragebogens auf ihre Aufgaben vorbereitet und umfassend über

  • Rechte, Aufgaben und Pflichten der Bereitschaftspflegeeltern,
  • Beteiligte im Hilfeprozess,
  • Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, dem Träger und der Herkunftsfamilie des Kindes sowie
  • Symptomatik und Auswirkungen von Traumatisierung, Bindungsstörungen, Vernachlässigung und innerfamiliärer Gewaltstrukturen informiert.
  • Verhaltensbesonderheiten von Kindern in Bereitschaft

Darüber hinaus ergänzen eine Reflexion persönlicher biografischer Erfahrungen (Genogramm) die Reflexion der Veränderungen im privaten Lebensbereich und eine Einschätzung der Ressourcen der Bewerberinnen und Bewerber das Gesamtbild. Abschließend wird gemeinsam mit den Bewerbenden ein Profil der Familie und ihrer Ressourcen erstellt.

Beratung der Bereitschaftspflegefamilien

Mit der Aufnahme eines Kindes in Bereitschaft werden mit den Jugendämtern Vereinbarungen über die Form und Frequenz der Kontakte zwischen den Beteiligten zu Zielsetzung und Auftrag der Unterbringung und zu regelmäßigen Auswertungsgesprächen getroffen. Die Fachkräfte des Jugenddorf Petrus Damian, die die Bereitschaftspflegefamilie begleiten, stehen dem Jugendamt als Ansprechperson zur Verfügung. Eine koordinierende Tätigkeit bezüglich der zur Verfügung stehenden Bereitschaftspflegestellen wird von den beratenden Fachkräften übernommen.

Es werden folgende Leistungen zur Verfügung gestellt:

  • Fachaufsicht der Bereitschaftspflegefamilie
  • Beratung und fachliche Begleitung der Bereitschaftspflegefamilie
  • Reflexion des Verhaltens des Kindes und Dokumentation wichtiger Beobachtungen
  • Begleitung des Kindes bei regelmäßigen Umgangskontakten (max. einmal wöchentlich) einschließlich Reflexion
  • Sofern erforderlich: Hilfe bei der Perspektivklärung und Profilerstellung für eine ­geeignete Dauerpflegefamilie
  • Unterstützung bei der Rückführung des Kindes in den elterlichen Haushalt
  • bei Bedarf Erstellung eines Berichts bei einer Unterbringung von mehr als 8 Wochen

Kooperation mit Kooperationspartner/innen

Die Beraterin des Jugenddorfs Petrus Damian Warburg und die Bereitschaftspflegefamilie kooperieren mit der zuständigen Fachkraft des Jugendamtes, mit Gutachterin und Gutachtern, ärztlichen, therapeutischen und weiteren Fachkräften.

Zusatzleistungen bei Bedarf auf Fachleistungsstundenbasis

  • Sozialpädagogische Diagnostik mit den Fachdiensten des Jugenddorfs Petrus Damian Warburg
  • intensive beraterische Unterstützung bei der Kontaktanbahnung beim Wechsel des Kindes in eine Vollzeitpflegestelle
  • Beratung der Herkunftsfamilie
  • Begleitung einer über einen längeren Zeitraum geplante systematische Rückführung in die Herkunftsfamilie
  • begleitete Umgangskontakte, die häufiger als einmal wöchentlich stattfinden
  • zusätzliche Fahrten (z.B. Fahrten zur Begutachtung, Gerichtstermine, Kontaktanbahnung, sonstige notwendige Arztbesuche)

Qualitätsentwicklung und -sicherung

Die Bereitschaftspflegefamilien werden durch Diplom-SozialpädagogInnen, Diplom-PädagogInnen beraten. Die Fachkräfte verfügen über zusätzliche Qualifikationen im Bereich Systemischer Beratung.

Zur Qualitätssicherung dienen regelmäßige interne und externe Fortbildungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Insbesondere mit Blick auf die Sicherstellung des Kindeswohls werden Qualitätsmerkmale und -standards entwickelt. Orientierungshilfen geben hier die Qualitätsentwicklung und entsprechenden Ausarbeitungen wie:

  • Qualitätsstandards des Jugenddorf Petrus Damian
  • Qualitätshandbuch „Westfälische Pflegefamilien“
  • Partizipatives Kinderschutzkonzept
  • Es gelten die Richtlinien des Kreises Höxter