Das Jugenddorf Petrus Damian bietet gemeinsam mit seinem Kooperationspartner, der Caritas Wohnen gemeinnützige GmbH, Paderborn (CWW) diese besondere Wohn- und Betreuungsform an.
Das „betreute Wohnen in Gastfamilien“ ist eine Alternative zum stationären Wohnen für erwachsene Frauen und Männer mit Behinderungen.
Diese Wohnform soll erwachsenen behinderten Menschen ihren Bedürfnissen entsprechende, individuelle alltagsnahe Begleitung und Beratung im familienbezogenen Rahmen bieten.
In dieser als ambulant bezeichneten Wohnform geht es grundsätzlich darum, dass eine Gastfamilie einen Menschen mit Behinderung bei sich zu Hause aufnimmt und im Sinne der Sozialen Teilhabe berät, unterstützt und begleitet. Die „Familienpflege“ dient der Integration von Menschen mit Behinderung in unsere Gesellschaft und ist somit gelebte Inklusion.
Zielgruppe | Das Angebot richtet sich speziell an erwachsene psychisch erkrankte Menschen und erwachsene Menschen mit einer geistigen Behinderung, für die ein Betreuungsrahmen mit familienähnlichen Strukturen geeignet ist. |
Ziele der Hilfe |
Durch die Familienpflege erhalten diese besonderen Menschen die Chance der individuellen Lebensgestaltung in einem auf ihre Bedürfnisse, Interessen und Fähigkeiten zugeschnittenen sozialen und familiären Lebensumfeld. Gemeinsam mit der Gastfamilie kann so der Weg in eine größere Selbständigkeit geebnet, sowie die Erlangung, Stabilisierung oder Steigerung von Alltagskompetenzen erreicht werden. |
Die Gastfamilie
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Gastfamilien können Ehepaare, Familien oder Einzelpersonen sein. Sie sollten
Für ihr Engagement erhält die Gastfamilie neben den Aufwendungen für Lebensunterhalt und Wohnen ein angemessenes monatliches Betreuungsgeld für den Familiengast. |
Auswahl, Beratung, Begleitung | Die Auswahl, bzw. kontinuierliche und vertrauensvolle Beratung und Begleitung des Familiengastes und der Gastfamilie erfolgt durch ein professionelles Team. |
Auftragsgrundlage
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Leistungen zur sozialen Teilhabe gemäß Leistungen zur sozialen Teilhabe gemäß § 113 Abs. 2 Nr. 4 SGB IX i.V. m. § 80 SGB IX nach den Richtlinien des LWL für die Familienpflege erwachsener behinderter Menschen (BWF Handbuch in der Fassung vom 09/2022) |
zusätzliche Informationen/ Vereinbarungen |
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