Regelangebote
Martinsgruppe
Gruppe auf dem Jugenddorfgelände in Warburg Silberbrede 25, 34414 Warburg, Tel.: 05641/773-123
Regelangebot; Wohngruppe für Jungen und junge Männer
Adresse |
Gruppe auf dem Zentralgelände in Warburg
Silberbrede 25, 34414 Warburg, Tel.: 05641-773-123 |
Altersstruktur |
12 – 21 Jahre (Aufnahmealter: 12 – 16 Jahre) |
Geschlecht |
männlich |
Platzzahl |
- 9 Plätze
- mit Vorverselbständigungsapartments
- zusätzlich ggf. 1 Inobhutnahmeplatz
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Betreuungsschlüssel |
- 1:1,7
- und anteilig Hauswirtschaft, Leitung, Verwaltung.
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Betreuungszeit |
- 24-Stunden-Dienst
- Nachtbereitschaft von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr.
- Zusätzliche Rufbereitschaft der Pädagogischen Leitung der Einrichtung.
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Auftragsgrundlage |
Grundlage der Leistung sind der Hilfeplan (§36 SGB VIII) auf Basis von §§ 27, 34, 35a, 41 SGB VIII oder §90ff SGB IX. |
Besonderes Profil |
- eigenständige Bereiche im Rahmen der Vorverselbständigung
- erlebnis- und freizeitpädagogische Schwerpunktsetzung
- regelmäßige Kontakte und Gespräche mit der Polizei im Rahmen der
- Ordnungspartnerschaft zwischen Jugenddorf und Polizei
- Inobhutnahme: Die Martinsgruppe bietet innerhalb der Gruppe einen Inobhutnahmeplatz. Weitere Erläuterungen zum Leistungsangebot unter: „Inobhutnahme in Gruppen“
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Zielgruppe |
Neben den generellen Indikationen für eine stationäre Jugendhilfemaßnahme sind diese Angebote besonders geeignet für Kinder und Jugendliche
- mit einem besonderen Bedarf in der Förderung der schulischen Entwicklung,
- mit belastenden Lebenserfahrungen und Traumatisierungen,
- mit Entwicklungsverzögerungen,
- mit mittel- bis längerfristigen Unterbringungsperspektiven.
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Örtliche Lage/
Räumlichkeiten |
- Die Martinsgruppe liegt auf dem Gelände des Jugenddorfes. Alle Bewohner haben ein Einzelzimmer mit eigenem Bad.
- Es gibt mehrere Aufenthaltsräume, einen Computerraum (mit WLAN).
- Fünf Plätze mit der Möglichkeit einer eigenen „Singleküche“ zur Umsetzung von Vorverselbstständigungsschritten. Direkt neben der Gruppe befindet sich die Kletter- und Freizeithalle des Jugenddorfes.
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Entgelt |
Es gilt der Regelsatz I |