„Betreutes Wohnen in Familien“ (BWF, SGB XII, Eingliederungs- hilfe) in Kombination mit Vollzeitpflege
Mit dem Leistungsangebot „Kombi-Familienpflege – für Mütter/Väter und ihre Kinder“ bietet das Jugenddorf Petrus Damian die Möglichkeit, dass Mütter/Väter mit Behinderungen im Rahmen der Eingliederungshilfe (SGB XII) in einer Familienpflege betreut und begleitet werden und in dieser Familie mit ihrem eigenen Kind in Form der Vollzeitpflege (SGB VIII) leben können. Beide Hilfesysteme – Familienpflege für die Mütter/ Väter und Vollzeitpflege für das Kind – werden zu einer Gesamthilfe mit unterschiedlichen Kostenträgern kombiniert. Die Betreuung und Begleitung / Beratung aller im Setting beteiligten Personen erfolgt „aus einer Hand“ durch das Jugenddorf Petrus Damian.
Wenn kranke Eltern bzw. Eltern mit einer geistigen Behinderung intensive Hilfe benötigen, erhalten sie diese häufig getrennt von ihren Kindern. Denn ambulante Unterstützungsangebote der Jugendhilfe reichen für die Betroffenen im Alltag oft nicht aus. Deshalb werden Eltern und Kinder zum Schutz der Kinder häufig getrennt.
Mit diesem neuen Angebot der „Kombi-Pflegefamilien“ des Jugenddorfs Petrus Damian werden auch psychisch kranke Eltern bzw. Eltern mit einer geistigen Behinderung gemeinsam mit ihren Kindern aufgenommen. Sie werden vom Fachdienst des Betreuten Wohnens des Jugenddorfs Petrus Damian in Gastfamilien vermittelt. Diese werden darüber hinaus in Abstimmung mit dem Jugendamt als Pflegefamilien überprüft und anerkannt.
Die zuständigen MitarbeiterInnen des Teams der „Familienanalogen Betreuungsformen“ im Jugenddorf Petrus Damian berät und begleitet die neu entstandene „Großfamilie“ und unterstützt sie auch durch häufige Hausbesuche bei allen Alltags- und Erziehungsfragen. Die zuständigen MitarbeiterInnen sind auch An- sprechpartnerInnen für alle weiteren Kooperationspartner rund um das Kind und seine Mutter / Elternteil. Dazu gehören z. B. regelmäßige Kontakte zum Kindergarten, der Schule, dem Sportverein, dem Kinderarzt, zum anderen leiblichen Elternteil oder den Großeltern.
Das Leistungsangebot orientiert sich hinsichtlich der Vollzeitpflege und der Beratung der Pflegefamilie an den Standards des Angebotes „Westfälische Pflegefamilie“. Im engeren Sinne handelt es sich aber aufgrund der abweichenden Rahmenbedingungen nicht um eine „Westfälische Pflegefamilie“.
Wie wirkt das Betreute Wohnen in Familien auf die Kinder?
Trotz der psychischen Erkrankung bzw. geistigen Behinderung der eigenen Mutter / des eigenen Vaters kann das Kind von ihr/ihm versorgt werden und mit ihr ein gemeinsames Leben führen. Die leibliche Mutter übernimmt die Verantwortung für ihr Kind selbst, soweit dies trotz ihrer (psychischen) Erkrankung möglich ist. Alles Weitere wird durch die Pflegefamilie unterstützt und übernommen. Diese gewährleistet, dass das Kind auch im Krankheits- und Krisenzeiten der Mutter konstant betreut und erzogen wird. Durch die soziale Bindung innerhalb der Familie wird das Kind gestärkt und in seiner Entwicklung unterstützt. Erfahrungsgemäß müssen Kinder von psychisch kranken Eltern oft schon sehr früh ein hohes Maß an Verantwortung übernehmen. Dadurch werden sie in ihrer eigenen Entwicklung blockiert und / oder überfordert. Das Risiko von Kindern psychisch erkrankter Eltern später selbst psychisch zu erkranken ist relativ hoch – wenn sie ohne konstante und verlässliche Alltagspartner aufwachsen. Dadurch, dass die Pflegefamilien die Mutter und das Kind entlasten, wird Raum geschaffen für ein kindgerechtes Verhalten und eine Normalentwicklung des Kindes. Möglicherweise auftretende Entwicklungsverzögerung oder Verhaltensauffälligkeiten des Kindes können frühzeitig erkannt und erforderliche Hilfen rechtzeitig eingeleitet werden. Das Kind lernt in der Pflegefamilie Vertrauen in sich selbst und in sein soziales Umfeld aufzubauen.
Für Kinder psychisch kranker Eltern sind regelmäßiger Kindergarten- oder Schulbesuch und dazugehörende Veranstaltungen wie Kinderturnen oder Kontakte zu Freunden auch außerhalb des Kindergartens / der Schule oft nicht möglich. Durch das gemeinsame Leben mit dem eigenen Elternteil und der Pflegefamilie wird es möglich, dass das Kind andere soziale Beziehungen aufbauen kann, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Familie.
Die Gast- bzw. Pflegefamilien übernehmen ein hohes Maß an Verantwortung sowohl für das Kind, als auch für den betroffenen Elternteil. Sie werden dafür verlässlich und engmaschig durch das FAB-Team (Familienanaloge Betreuungsformen) begleitet. Die Pflegefamilien sichern vor der Aufnahme zu, dass das Kind in der Pflegefamilie bleiben könnte, falls das „Betreute Wohnen“ für die Mutter doch beendet werden müsste. Damit ist sichergestellt, dass das Kind seine festen sozialen Bezugspersonen behält.
Zielgruppe | Das Angebot richtet sich an Mütter und Väter, die aufgrund einer seelischen oder geistigen Behinderung Anspruch auf Eingliederungshilfe nach §§ 53ff SGB XII haben. Voraussetzung für die Kombi-Familienpflege für Mutter/Vater und Kind ist, dass beiderseitig ein Wunsch besteht, gemeinsam leben zu wollen. Dabei kann die Mutter bzw. der Vater aufgrund ihrer/seiner Behinderung die Erziehung ihres/seines Kindes nicht bzw. nicht ohne Unterstützung leisten. Aus diesem Grund wird Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII notwendig. Die Wahl der Betreuungsform BWF orientiert sich an der Lebenssituation und den Kompetenzen der Mutter / des Vaters. Die Form der Hilfe muss für die Entwicklung des Kindes geeignet und notwendig sein. |
Rechtlicher Rahmen | Bei der Hilfe des Betreuten Wohnens für Mütter und ihren Kindern handelt es sich streng genommen um die Kombination zweier Hilfen mit unterschiedlichen Rechtslagen
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Zielsetzung | Es werden gleichermaßen drei Ziele verfolgt:
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Familie | Die Auswahl der Familie erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. Die Familien müssen folgende Grundbedingungen erfüllen
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Fachliche Begleitung | Die fachliche Begleitung erfolgt durch die Mitarbeiter/innen der FAB-Teams. Aufgaben sind:
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Hilfeplanung | Die Hilfeplanung für das Kind erfolgt erfolgt in enger Kooperation mit dem zuständigen Jugendamt. Für die Mutter/den Vater wird ein Entwicklungs- und Sozialbericht für den jeweiligen Bewilligungszeitraum erstellt. |
Finanzierung | Bei der beschriebenen Hilfeform werden grundsätzlich drei verschiedene Formen von Leistungen finanziert
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