Therapeutische und sozialpädagogische Fachkräfte bieten im Rahmen der stationären Unterbringung von Kindern und Jugendlichen ergänzende therapeutische und diagnostische Leistungen an.
Auftragsgrundlage
- Hilfen zur Erziehung nach §27 SGB VIII, §34, §35a e.a.
- Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII
- Eingliederungshilfen, §§ 53, 54, 67, 68 SGB XII
Zielgruppe
Kinder und Jugendliche, die stationär, teilstationär oder ambulant vom Jugenddorf Petrus Damian betreut werden.
Ziele der ergänzenden Maßnahmen
Ergänzende therapeutische oder erzieherische Maßnahmen dienen der
- Krisenintervention
- besonderen Förderung
- Perspektivklärung
- Diagnostik
- intensiveren Betreuung
Leistungen
- Kinder- und Jugendtherapie, Familientherapie
- Beratung
- Krisengespräche
- kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik
- Körperpsychotherapie
- Intensivbetreuung, Eins-zu-Eins
- Einzelsportförderung
- individuelle Betreuungs-/Fördermaßnahme
- Erarbeitung pädagogischer Handlungsempfehlungen
Personal
- Kinder- und Jugendtherapeutin/Familientherapeutin
- sozialpädagogische Fachkräfte
Entgelt
In der Regel erfolgt die Finanzierung der Therapien und ergänzenden Leistungen auf Basis von Fachleistungsstundensätzen (therapeutische Fachleistungsstunde).