Spezielle Angebote

Ambulante Hilfen, Mobilex – mobile und flexible Betreuung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereiches „Mobilex“ im Jugenddorf Petrus Damian bieten mobile und flexible ambulante Hilfen. Jugendliche und/oder Familien werden im eigenen Lebensumfeld beraten und unterstützt. Mobilex setzt in der jeweiligen Lebenssituation der KlientInnen an, unter Einbeziehung des familiären und sozialen Kontextes. Die Betreuung findet im eigenen Umfeld, der eigenen Wohnung der KlientInnen statt.

Das Leistungsangebot wurde mit dem Jugendamt im Kreis Höxter verhandelt und gilt ab Juli 2019.

Die Leistungsbeschreibung gilt in Verbindung mit der „Vereinbarung gem. §77 SGB VIII mit dem Jugendamt im Kreis Höxter (als Rahmenvereinbarung für ambulante Hilfen)“

Angaben zum spezifischen Leistungsangebot
Bezeichnung des spezifischen Leistungsangebotes „Mobilex – mobile und flexible Betreuung“, ambulante Hilfen zur Erziehung
Dies umfasst folgende Leistungsbereiche:
Sozialpädagogische Familienhilfe:

  • Unterstützung in Erziehungsaufgaben und bei der Entwicklung eines adäquaten Erziehungsverhaltens
  • Stärkung der Familie in der Bewältigung von Alltagsproblemen
  • Unterstützung bei der Gewährleistung des Kindeswohls
  • sozialpädagogische Grundversorgung
  • Entlastung in Krisensituationen
  • Vermittlung von gesellschaftlichen Normen und Werten
  • Strukturierung des Tagesablaufes
  • Begleitung von Behördengängen und Unterstützung bei Behördenaufgaben
  • hauswirtschaftliche Leistungen
  • Familienberatung
  • Stärkung der Eigenressourcen der Familie

Erziehungsbeistandschaft:

  • Freizeitgestaltung
  • Unterstützung in Erziehungsaufgaben
  • Unterstützung bei der Bewältigung von Entwicklungsaufgaben
  • Förderung der sozialen Integration
  • Vermittlung von Normen und Werten
  • Partizipative Einbindung des/der KlientenIn in die Gestaltung der Hilfe
  • Schulförderung/ Berufsförderung

Weitere Hilfeformen:

  • Nachbetreuungen
  • Eingliederungshilfen
  • Begleitende Hilfen zu stationären Angeboten, u.a. Begleitung von Umgangskontakten, Vorbereitung von Rückführungen

Die Leistungen beinhalten zudem die erforderlichen Verwaltungsleistungen, Koordinierungsaufgaben, Dokumentationen und Berichterstattungen.

Hilfearten / Rechtsgrundlage
  • Hilfen zur Erziehung nach §27 SGB VIII
  • Eingliederungshilfen nach § 35 a SGB VIII
  • Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII
  • Erziehungsbeistandschaften, § 30 SGB VIII
  • Sozialpädagogische Familienhilfe, § 31 SGB VIII
  • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, § 35 SGB VIII
  • Eingliederungshilfen, §§ 53, 54, 67, 68 SGB XII
 Zielgruppe Das Konzept von Mobilex richtet sich – je nach Hilfeform (s.o.) – an Familien, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige oder auch Erwachsene, die vielschichtige Schwierigkeiten in Lebensführung oder Erziehung haben und die Motivation mitbringen, sich auf Hilfe einzulassen.s. zudem „Vereinbarung gem. § 77 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) für ambulante Hilfen“ 1.1.2
Ausschlusskriterien  Im Einzelfall wird genau geprüft, ob die erforderliche pädagogische Leistung erbracht werden kann. Profil und Persönlichkeit der MitarbeiterIn müssen dem Bedarf und dem Klienten gerecht werden.Ausschlusskriterien können im Einzelfall u.a. sein: massive psychische Störungen, Gewaltbereitschaft, Aggression und Drogenkonsum.
Leistungsumfang und Dauer Leistungsumfang und Dauer der Hilfe werden in der Hilfeplanung festgelegt.
Die Mobilex-MitarbeiterInnen sind ausschließlich an Arbeitstagen, in der Regel zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr tätig.Eine Erreichbarkeit ist für Klienten in der Regel an Arbeitstagen zwischen 7.30 Uhr und 16.30 Uhr (freitags bis 15.00 Uhr) über die Zentrale des Jugenddorfes gegeben. In der Regel erhalten die Klienten den direkten Kontakt über das Diensthandy des/der zuständigen MitarbeiterIn. In speziellen Notsituationen kann – nach Abstimmung mit dem Jugendamt und ggf. als Zusatzleistung – eine Erreichbarkeit außerhalb der Kernzeiten ermöglicht werden.
Zielsetzung gem. SGB VIII Mobilex soll den/die KlientenIn direkt in der Familien- und/ oder der jeweiligen Lebenssituation unterstützen mit dem Ziel der besseren Handlungskompetenz in der Erziehung und/ oder Integration in die Gesellschaft:Sozialpädagogische Familienhilfe:

  • Stärkung der lebenspraktischen Fähigkeiten
  • Auseinandersetzung mit dem System Familie
  • Entlastung des Familiensystems
  • Identifizierung von Problemfeldern
  • Begleitung und Unterstützung von Behördengängen
  • Umgang mit Zeitmanagement
  • Reflektion und Verarbeitung von bisherigen Lebenserfahrungen
  • Erarbeitung einer adäquaten Erziehungshaltung
  • Entwicklung von Familienperspektiven
  • Entwicklung und Umsetzung alternativer Handlungsmuster
  • Förderung der Integration in den Sozialraum
  • Stärkung der personalen/sozialen und emotionalen Ressourcen

Erziehungsbeistandschaft:

  • Stärkung des Selbstwertgefühls
  • Entlastung der/des Jugendlichen
  • Entwicklung von Lebensperspektiven
  • Förderung der sozialen Integration
  • Stabilisierung der sozialen Netzwerke
  • schulische und berufliche Integration
  • Akzeptanz von persönlichen Grenzen und Rahmenbedingungen
  • weitere individuelle Zielsetzungen
Sozialpädagogisches Profil der Leistung
Auftragsanfrage Auftragsanfragen werden an die Koordinatorin von Mobilex oder die zuständige Pädagogische Leitung gestellt.
Zur Klärung des Auftrags erfolgt ein intensiver Austausch mit dem/der anfragenden Mitarbeiterin des Jugendamtes. Fallunterlagen des Jugendamtes werden bearbeitet.
Es erfolgt in der Regel eine Beratung im Team.
Im Gespräch mit dem Jugendamt wird die mögliche Arbeitsweise in der ambulanten Hilfe abgestimmt. Bedarfe aus Sicht des Jugendamtes werden genannt und Vorschläge zur Vorgehensweise seitens Mobilex eingebracht.
Auftragsübernahme Die abschließende Entscheidung zur Übernahme eines Auftrags wird durch die zuständige Pädagogische Leitung und die Koordinatorin von Mobilex in Abstimmung mit dem Mobilexteam getroffen.
Vor der Auftragsübernahme erfolgt eine detaillierte Falldarstellung durch das anfragende Jugendamt.
Bei der Entscheidung zur Übernahme eines Auftrags werden u.a. folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Verfügbarkeit von geeignetem Personal
  • Fachliche Geeignetheit
  • Ähnliche Sichtweise auf den Fall wie das beauftragende Jugendamt

Bereitschaft der/des KlientIn

 Hilfeplanverfahren Die Hilfe wird fortlaufend dokumentiert.
Im Vorfeld des Hilfeplangesprächs wird ein „Situationsbe­richt“ entsprechend der Strukturvorgabe („Bericht ambulante oder teilstationäre Jugendhilfe“) des Kreises Höxter erstellt.
Am Hilfeplangespräch nehmen in der Regel zwei MitarbeiterInnen teil.
s. zudem „Vereinbarung gem. § 77 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) für ambulante Hilfen“ 1.2.1
Trägerbesprechungen  Es finden wöchentliche Teamsitzungen (ca. 2,5 Stunden) statt. Neben organisatorischen Absprachen (Dienstplanung, Vertretungen, Informationsaustausch) dienen die Teamsitzungen der Fallbesprechung und Supervision (s.u.)
s. zudem „Vereinbarung gem. § 77 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) für ambulante Hilfen“ 3.3
Sozialraumbezogene Aktivitäten Das Jugenddorf Petrus Damian ist in verschiedenen Arbeitsgruppen, Netzwerken etc. im Kreis Höxter und besonders in der Stadt Warburg vertreten.Durch die interne Vernetzung im Jugenddorf und mit der Petrus-Damian-Schule sind Kontakte zu vielen relevanten Bereichen gegeben. Regelmäßige Kontakte bestehen u.a. zu Schulen, Kindertagesstätten, Behörden, Beratungsstellen.
Mobilex arbeitet mit in einer Arbeitsgruppe ambulanter Hilfen des Caritasverbandes im Erzbistum Paderborn.
Zudem findet eine Mitarbeit in der AG78 des Kreises Höxter und des Unterausschusses für ambulante Hilfen statt.
 Beendigung der Hilfe  Bei Beendigung einer Maßnahme erfolgt ein Abschlussbericht.
Leitung, Beratung und Verwaltung Die Leitung des Teams Mobilex erfolgt durch ein Mitglied der Pädagogischen Leitung des Jugenddorfes. Die Leitungsaufgaben umfassen u.a. die Dienst- und Fachaufsicht, Konzept- und Qualitätsentwicklung des Bereiches, Personalauswahl, Personalentwicklung, Mitarbeit in externen Arbeitsgruppen, Fallberatungen, Teilnahme an Teamsitzungen.Die interne Teamkoordination erfolgt durch die Koordinatorin des Bereiches Mobilex.
Der Bereich Mobilex wird durch die Verwaltungsbereiche des Jugenddorfes unterstützt: Sekretariat Pädagogik (Berichte, Aktenführung, Falldokumentation, Stammdatenverwaltung, Korrespondenzen etc.), Zentrale (Anmeldung, Telefonate, Raum- und Fahrzeugbuchung etc.), Leistungsabrechnung (Rechnungstellung auf Basis der „Fachleistungsstunden­nachweise), wirtschaftliches Controlling des Bereiches Mobilex, Personalwesen, Gehaltsabrechnung, Dienstzeitenerfassung
Fortbildung und Supervision Die Mobilex-MitarbeiterInnen nehmen an verpflichtenden Fortbildungen im Jugenddorf teil:

  • Erste Hilfe
  • Infektionsschutz / Hygiene
  • Datenschutz
  • Fortbildungsprogramm für neue MitarbeiterInnen im Jugenddorf „U2“ teil.

Darüber hinaus werden regelmäßig interne Fortbildungen für alle MitarbeiterInnen angeboten.
Es erfolgen spezifische Zusatzqualifizierungen für ambulante Hilfen.
s. zudem „Vereinbarung gem. § 77 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) für ambulante Hilfen“ 3.3 (u.a. 1,5 Stunden Supervision im Monat)

Raumangebot und technische Ausstattung Der Bereich Mobilex verfügt im Jugenddorf Petrus Damian über drei Büros/Besprechungsräume.
Die drei Büros sind mit vier Computer-Arbeitsplätzen ausgestattet.
Die MitarbeiterInnen verfügen jeweils über eine mobile (gesicherte) Anbindung an den Jugenddorf-Server und über ein Diensthandy.
Die ambulanten Hilfen des Bereichs Mobilex sind grundsätzlich aufsuchende Hilfen im Lebensraum der Klienten. Bei besonderen Anlässen können auch Räumlichkeiten im Jugenddorf genutzt werden.

  • Mehrere – unterschiedlich große – Besprechungsräume
  • Besprechungsraum mit angrenzendem Spielzimmer
  • Turnhalle
  • Spielplätze, „Spielcontainer“, Spielgeräte
  • Kletter- und Freizeithalle
  • „Bistro im Jugenddorf“
  • Kegelbahn
  • Fuhrpark
Qualitätsmanagement s. „Vereinbarung gem. § 77 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) für ambulante Hilfen“, Punkt 3
s.: JD-01-02-BE – Qualitätsentwicklungsvereinbarung und übergreifende Konzeption zur Qualität (incl. Beschwerdemanagement und Partizipation)
Personalentwicklung Die Personalentwicklung erfolgt durch regelmäßige Personalgespräche, Feedbacks und Entwicklungsvereinbarungen. Die o.g. Standards zu Fortbildungen sind Teil der Personalentwicklung.
s. „Vereinbarung gem. § 77 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) für ambulante Hilfen“, 1.3.1
Beschwerdemanagement s. übergeordnete Vereinbarung im Jugenddorf:
JD-01-02-BE – Qualitätsentwicklungsvereinbarung und übergreifende Konzeption zur Qualität (incl. Beschwerdemanagement und Partizipation)
Wahrnehmung Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII s. übergeordnete Vereinbarung im Jugenddorf:
JD-01-02-BE – Qualitätsentwicklungsvereinbarung und übergreifende Konzeption zur Qualität (incl. Beschwerdemanagement und Partizipation)
Eine Generalvereinbarung nach § 8a SGB VIII mit dem örtlichen Jugendamt (Kreis Höxter) besteht.
Partizipation  s. übergeordnete Vereinbarung im Jugenddorf:JD-01-02-BE – Qualitätsentwicklungsvereinbarung und übergreifende Konzeption zur Qualität (incl. Beschwerdemanagement und Partizipation)
In den ambulanten Hilfen gilt es in besonderer Weise, die Klienten partizipativ in die Hilfegestaltung und –entwicklung einzubeziehen. Dies erfordert vor allem, dass Handlungsschritte und Bedarfseinschätzungen transparent gemacht und gemeinsam erörtert werden.
 indirekte Tätigkeiten  s. Auflistung direkte / indirekte Tätigkeiten in der „Vereinbarung gem. § 77 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) für ambulante Hilfen“
zusätzliche Leistungen Zusatzleistungen werden zusätzlich berechnet: durch geeignete Fachkräfte kann ein besonderer Unterstützungsbedarf in den Bereichen Ernährung, Hauswirtschaft, Handwerker und Finanzen abgedeckt werden.

 

Ihre Ansprechpartner

Julia Heide

Pädagogische Leiterin

05641-773-119

j.heide@jugenddorf-warburg.de