Spezielle Angebote

Valentinhaus – Krisenintervention und Inobhutnahme (für Kinder und Jugendliche)

 

Gruppe auf dem Zentralgelände in Warburg, Gebäude neben der Petrus-Damian-Schule
Silberbrede 25, 34414 Warburg, Tel.: 05641/773-0 (Zentrale)

Leistungs­angebot
  • Krisenintervention
  • Inobhutnahme
  • Aufnahmegruppe für das Jugenddorf Petrus Damian
  • Sozialpädagogische Diagnostik
  • Clearing, Perspektiventwicklung
Altersstruktur 10 – 17 Jahre
Platzzahl 7 Plätze
Betreuungs­schlüssel
  • 1:1,2
  • zzgl. 20%-Stelle Sozialpädagogische Diagnostik
  • Und anteilig Hauswirtschaft, Leitung, Verwaltung.
Betreuungszeit
  • 24-Stunden Dienst
  • Nachtbereitschaft in der Zeit von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr
  • zusätzliche Rufbereitschaft der Pädagogischen Leitung der Einrichtung
Auftrags­grundlage Grundlagen der Leistung sind:

  • Inobhutnahme gem. §42 SGB VIII, §42a SGB VIII oder der Hilfeplan (§36 SGB VIII) auf Basis von §§ 27, 34, 35a, ggf. 41 SGB VIII
  • Kriseninterventionsauftrag
Sonder­leistungen Folgende Leistungen sind im Entgelt inbegriffen:

  • Abholung des Kindes/Jugendlichen aus der Krisensituation bzw. am vereinbarten Ort (24 Stunden)
  • Begleitung des Kindes/Jugendlichen zu Klärungsgesprächen/Krisengesprächen in das Jugendamt etc.
  • Sozialpädagogische Basis-Diagnostik und pädagogisch-therapeutische  Perspektivempfehlung nach den ersten drei Wochen des Aufenthaltes (sofern gewünscht)
  • Begleitung von Elternkontakten im Jugenddorf
  • Vorbereitung von Perspektiven und Wechsel in eine andere Hilfe, z. B. Rückführung, Wechsel in eine Pflegefamilie
Zusatzleistungen
  • umfassende therapeutische Begleitung
  • fachärztliche Diagnostik
  • psychiatrische Begleitung
  • systemische Beratung, Familienkonferenzen, Begleitung von Rückführungsprozessen
  • anschließende bzw. begleitende ambulante Hilfe in der Herkunftsfamilie oder bei der anschließenden Verselbständigung
  • erhöhte Betreuungsintensität/ergänzende Individualmaßnahmen
  • Schulintegration
  • Beschäftigungsmaßnahmen/Praktika
  • zusätzliche regelmäßige Fahrten
  • Begleitete Fahrten zur Schule (ab dem 4. Tag)
  • Sozialpädagogische Arbeit mit der Herkunftsfamilie
  • Ambulante Betreuung nach Rückkehr in die Herkunftsfamilie
Besonderes Profil
  • Die pädagogische Arbeit des Valentinhauses ist vor allem durch krisenbedingte Aufnahmeindikationen der Kinder und Jugendlichen geprägt. Das Valentinhaus bietet somit den Kindern und Jugendlichen eine „Durchgangsstation“ und soll nicht als Bleibeperspektive erlebt werden.
  • Bei der Aufnahme wird unmittelbar – bzw. spätestens nach 3–5 Tagen –  der spezifische Auftrag der Unterbringung/Kriseninter-vention vereinbart.
  • Die pädagogische Haltung der MitarbeiterInnen besteht dabei vor allem  in einer begleitenden und beratenden Rolle.
  • Ziel des Valentinhauses ist es vorrangig, einen befristeten stationären Aufenthalt zu bieten, der die Bewältigung einer Krise des Kindes bzw. Jugendlichen ermöglicht und dabei unterstützt. Je nach Auftrag soll während des Aufenthaltes eine weiterführende Perspektive erarbeitet werden.
  • Die Arbeit des Valentinhauses ist eng eingebunden in das Gesamtleistungsangebot des Jugenddorf Petrus Damian (andere stationäre und ambulante Angebote, Inobhutnahme in Regelwohn­gruppen, Westfälische Pflegefamilien, Bereitschaftspflege­familien etc.) Es erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit dem Leahaus (Kriseninterventions- und Inobhutnahmegruppe des Jugenddorfes für jüngere Kinder und Jugendliche.
  • Die Unterbringung im Valentinhaus ermöglicht die interne Beschulung in Kooperation mit der Petrus-Damian-Schule, sofern ein festgestellter Förderbedarf gegeben und das Schulamt einer Beschulung zustimmt. Vorrangiges Ziel ist die Beschulung in der Schule, die das Kind vor der Aufnahme besucht hat. Sollte dies nicht umsetzbar sein, wird möglichst eine örtliche Schule derselben Schulform gewählt.
  • Die Räumlichkeiten und Möglichkeiten des Gesamtgeländes des Jugenddorfes und der Petrus-Damian-Schule stehen zur Verfügung (Turnhalle, Kegelbahn, Fußballfeld etc.)
  • Es besteht eine Ordnungspartnerschaft mit der Polizei im Kreis Höxter und eine enge Zusammenarbeit mit dem Kooperationspolizisten und der nahe gelegenen Polizeistation (200 m)
  • Es besteht eine Kooperationsvereinbarung mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Marsberg

Zielgruppe

 

Das Valentinhaus ist ein koedukatives Wohngruppenangebot

Die Zielgruppe sind Mädchen und Jungen,

  • für die eine weitere Klärung des Hilfebedarfes im stationären Rahmen erfolgen soll,
  • im Alter von 10 – 17 Jahren,
  • die in Obhut genommen werden,
  • die Schutz und Hilfe suchen,
  • die körperliche und seelische Misshandlungen erfahren haben,
  • die verwahrlost und vernachlässigt sind,
  • die traumatische Erlebnisse durch beispielsweise sexuellen Missbrauch erfahren haben,
  • die unter den Trennungs- und Sorgerechtsstreitigkeiten der Eltern leiden,
  • deren Eltern durch Alkohol- und Drogenmissbrauch oder aufgrund einer körperlichen und/oder psychischen Erkrankung nicht mehr dazu in der Lage sind, ihre Kinder adäquat zu versorgen und zu erziehen,
  • deren Eltern mit dem devianten und delinquenten Verhalten ihrer Kinder komplett oder punktuell überfordert sind
  • für die – aus unterschiedlichsten Gründen – eine unmittelbare stationäre Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung erfolgen muss,
  • die im Jugenddorf Petrus Damian aufgenommen werden sollen, bei denen die Entscheidung über die langfristige Gruppenzugehörigkeit aber noch geklärt werden muss,
  • die im Rahmen einer Krisenintervention ihre bisherige Einrichtung (außerhalb des Jugenddorfes Petrus Damian) verlassen müssen,
  • die sich in einer Phase der Perspektivklärung befinden
Örtliche Lage Wohnetage in einem Gebäude auf dem Jugenddorfgelände, mit den Möglichkeiten des Jugenddorf Petrus Damian
Räumlichkeiten
  • 7 Einzelzimmer
  • 1 Doppelzimmer
  • getrennte Wohnbereiche
  • 3 Bäder
  • Gemeinschaftsräume (mit Küche, Wohnraum, Essbereich)
  • Büro und Besprechungsraum
  • Bereitschaftszimmer der pädagogischen MitarbeiterInnen
Entgelt
  • Die ersten 30 Tage werden zum höheren „Einstiegssatz“ berechnet (Kriseninterventionssatz I). Der höhere Aufwand (Termine, Fahrten, Klärungen, Gespräche, höhere Sachleistungen, ggf. sozialpädagogische Diagnostik) in der Anfangsphase einer Krisenintervention/Inobhutnahme wird durch den höheren Einstiegssatz abgegolten.
  • ab dem 31. Tag wird der „Basissatz“ (Kriseninterventionssatz II) berechnet.
  • Zusatzleistungen werden zusätzlich berechnet.
  • Abwesenheitstage werden mit 100% des jeweiligen Tagessatzes berechnet.
  • Der erste und der letzte Tag werden mit 100% des jeweiligen Tagessatzes berechnet.
  • Bei Inobhutnahmen (§42 SGB VIII) wird ab dem 6. Tag Taschengeld berechnet.
  • Die Berechnung von Bekleidungsgeld erfolgt bei Inobhutnahmen (§42 SGB VIII) nach Einzelfallklärung.

 

 

Ihre Ansprechpartner

Nicole Evers

Pädagogische Leiterin

05641-773-163

n.evers@jugenddorf-warburg.de