ANDERE BETREUUNGSFORMEN
Kinder und Jugendliche brauchen sichere Bindungen, Verlässlichkeit und Menschen, die an ihrer Seite stehen – besonders dann, wenn ihr bisheriges Umfeld ihnen diesen Halt nicht geben konnte.
Ergänzend zu den bestehenden Angeboten stehen weitere spezialisierte Betreuungsformen zur Verfügung, die sich an den individuellen Lebenssituationen und Unterstützungsbedarfen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen orientieren. Diese Angebote zeichnen sich durch familiennahe Strukturen, passgenaue Unterstützung und eine enge fachliche Begleitung aus.
Dazu gehören das Betreute Wohnen in Gastfamilien (BWF), Bereitschaftspflegefamilien, Westfälische Pflegefamilien (WPF) sowie die Kombi-Familienpflege.
Ansprechpartnerin:

Nicole Lautner
Pädagogische Leiterin

Betreutes Wohnen in Gastfamilien (BWF)
Das Angebot richtet sich speziell an psychisch erkrankte Erwachsene und erwachsene Menschen mit einer geistigen Behinderung, für die ein Betreuungsrahmen mit familienähnlichen Strukturen geeignet ist. Durch die Familienpflege erhalten sie die Chance der individuellen Lebensgestaltung in einem auf ihre Bedürfnisse, Interessen und Fähigkeiten zugeschnittenen sozialen und familiären Lebensumfeld.
Gemeinsam mit der Gastfamilie kann der Weg in höhere Selbständigkeit geebnet, sowie die Erlangung, Stabilisierung oder Steigerung von Alltagskompetenzen erreicht werden. Familienpflege dient der Integration von Menschen mit Behinderungen in unsere Gesellschaft und ist somit gelebte Inklusion.
Das Angebot wird durch das Jugenddorf Petrus Damian in Kooperation Caritas Wohnen im Erzbistum Paderborn gemeinnĂĽtzige GmbH (CWW) durchgefĂĽhrt.
Rechtsgrundlage: BWF ist eine Leistung der Eingliederungshilfe zur Förderung der sozialen Teilhabe von volljährigen Menschen mit seelischer oder geistiger Behinderung, gemäß §§ 80, 113 SGB IX.
Bereitschaftspflegefamilien
Bereitschaftspflegefamilien nehmen Kinder vorübergehend auf, wenn sie aufgrund einer Krise oder Gefährdung nicht in ihrer Herkunftsfamilie bleiben können. Sie bieten sofortige Sicherheit, Versorgung und emotionale Stabilität, bis eine dauerhafte Perspektive gefunden ist.
Aufgenommen werden Säuglinge, Kleinkinder und Kinder in der Regel bis 12 Jahre:
- deren Versorgung durch Krankheit oder Verhinderung der Erziehungsberechtigten nicht gewährleistet ist
- die im Rahmen einer erforderlichen Krisenintervention in Obhut genommen werden
- bei denen eine drohende oder akute Kindeswohlgefährdung besteht
Die Bereitschaftspflegefamilien werden durch Fachkräfte des FAB-Teams mit familienÂtherapeutischer bzw. familienberaterischer Zusatzqualifikation eng begleitet.
Rechtsgrundlage: § 33 SGB VIII (Vollzeitpflege) in Verbindung mit § 27 SGB VIII (Hilfe zur Erziehung) oder § 42 SGB VIII (Inobhutnahme) sowie §§ 36, 37 und 44 SGB VIII.


Westfälische Pflegefamilien (WPF)
Westfälische Pflegefamilien bieten Kindern und Jugendlichen mit besonderen Unterstützungsbedarfen ein dauerhaftes, stabiles Zuhause. Die pädagogisch qualifizierten Pflegepersonen – Paare oder Einzelpersonen – verfügen über eine entsprechende Ausbildung oder besondere Eignung und können aufgrund des geringen Betreuungsschlüssels sehr individuell auf die jungen Menschen eingehen.
Ziele der Unterbringung in einer WPF:
- Verarbeitung traumatischer Erfahrungen durch Halt und Integration in eine familiäre Umgebung
- Bereitstellung eines langfristigen und verlässlichen Lebensortes
- Kompensation von Erziehungsdefiziten und Förderung einer gesunden emotionalen Entwicklung
- Aufbau und Stärkung sozialer Kompetenzen
- Entwicklung altersgemäßer Bindungs- und Ablösungsprozesse
- Rückführung in die Herkunftsfamilie – sofern möglich und sinnvoll
- Unterstützung der Verselbständigung junger Volljähriger
Die WPF-Familien werden intensiv begleitet, geschult und durch erfahrene Fachkräfte unterstützt. Insgesamt betreuen die Berater:innen des FAB-Bereichs mehr als 90 Pflege-, Gast- und Bereitschaftspflegefamilien.
Rechtsgrundlage: SGB VIII auf Basis von §§27, 33 Satz 2 (Vollzeitpflege), § 41 SGB VIII (Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung)
Kombi-Familienpflege
Mit dem Leistungsangebot „Kombi-Familienpflege – für Mütter/Väter und ihre Kinder“ bietet das Jugenddorf Petrus Damian die Möglichkeit, dass Mütter/Väter mit Behinderungen im Rahmen der Eingliederungshilfe (SGB XII) in einer Familienpflege betreut und begleitet werden und in dieser Familie mit ihrem eigenen Kind in Form der Vollzeitpflege (SGB VIII) leben können.
Beide Hilfesysteme – Familienpflege für die Mütter/Väter und Vollzeitpflege für das Kind – werden zu einer Gesamthilfe mit unterschiedlichen Kostenträgern kombiniert. Die Betreuung, Begleitung und Beratung aller im Setting beteiligten Personen erfolgt „aus einer Hand“ durch das Jugenddorf Petrus Damian.

