BETREUUNG IN DER TAGESGRUPPE – CHRISTOPHORUSHAUS
Die Tagesgruppe Christophorushaus bietet Kindern und Jugendlichen eine besondere Form der intensiven Betreuung und Förderung am Nachmittag, verbunden mit einer systemisch orientierten Elternarbeit.
- ab 7 bis 14 Jahre
- MĂ€dchen und Jungen
- 12 PlÀtze
- BetreuungsschlĂŒssel 1:3
Tages- und Wochenablauf:
Die Kinder und Jugendlichen werden im Christophorushaus in der Regel zwischen 12:00 und 17:30 Uhr betreut (freitags bis 15:30 Uhr). Ein strukturierter Tages- und Wochenablauf mit klaren Normen und Regeln, getragen vom einheitlichen Verhalten des Gesamtteams bildet die pÀdagogische Basis der Arbeit.
Sich tÀglich wiederholende Rituale, wie gemeinsames Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und GruppenaktivitÀten, geben Kindern und Jugendlichen die erforderliche Orientierung und bieten das Setting der pÀdagogischen Arbeit. Es werden sowohl AnsÀtze der sozialpÀdagogischen Gruppenarbeit als auch der Einzelfallhilfe angewendet. Es erfolgt eine individuelle Hilfe- und Erziehungsplanung sowie eine individuelle Schulförderung und Hausaufgabenbetreuung. Die Eltern- und Familienarbeit ist fest integrierter Bestandteil der systemisch orientierten Hilfe.
Methoden und Förderung:
Mindestens einmal im Monat findet die Betreuung an einem Tag in der Familie in Form von Eltern- und Familienarbeit statt. RegelmĂ€Ăig werden Besuchstage fĂŒr Eltern im Christophorushaus angeboten. Mindestens wöchentlich findet ein intensiver telefonischer Austausch mit den Eltern statt. Es wird eine enge Vernetzung aller im System beteiligten Akteure gewĂ€hrleistet. Durch GruppenaktivitĂ€ten sollen die sozialen und kreativen Ressourcen der Kinder und Jugendlichen gefördert werden.
Besonders kommt dies durch Sport- und Bewegungsangebote, WerkstattaktivitÀten, Kochen und hauswirtschaftliche Versorgung sowie Garten- und Outdoor-AktivitÀten zum Ausdruck. Neben der Förderung individueller Fertigkeiten steht auch das soziale Lernen in der Gruppe im Vordergrund.
Rechtsgrundlage:
Die konkreten Zielsetzungen werden in der Hilfeplanung auf der Rechtsgrundlage des SGB VIII, auf Basis der §§ 27 und 32, definiert.
Ansprechpartnerin:

Susanne Wedding
