BEREITSCHAFTSPFLEGEFAMILIEN, WPF, BWF

Bereitschaftspflegefamilien, Westfälische Pflegefamilie, Betreutes Wohnen in Gastfamilie

Kinder und Jugendliche brauchen sichere Bindungen, Verlässlichkeit und Menschen, die an ihrer Seite stehen – besonders dann, wenn ihr bisheriges Umfeld ihnen diesen Halt nicht geben konnte. Mit den oben benannten Leistungsangeboten wird die Familie als sicherer Ort für gemeinsame Entwicklung, emotionaler Nähe und sicherer Geborgenheit genutzt.

Diese Angebote zeichnen sich durch familiennahe Strukturen, engmaschige, fachliche Begleitung, Beratung und Unterstützung aus. Dazu gehören die Bereitschaftspflegefamilien, die Westfälischen Pflegefamilien und das Betreute Wohnen in Gasfamilien.

Ansprechpartnerin:

Nicole Lautner

Pädagogische Leiterin

n.lautner@jugenddorf-warburg.de

Tel.: 05641 773-153

Bereitschaftspflegefamilien

Bereitschaftspflegefamilien nehmen Kinder vorübergehend auf, wenn sie aufgrund einer Krise oder Gefährdung nicht in der Herkunftsfamilie bleiben können. Die Bereitschaftspflegefamilien bieten sofortigen Schutz, Sicherheit, Betreuung, Versorgung und emotionale Stabilität, bis zur dauerhaften Perspektivklärung.

Aufgenommen werden Säuglinge, Kleinkinder und Kinder in der Regel bis 0-6 Jahre,

  • deren Versorgung durch Krankheit oder Verhinderung der Erziehungsberechtigten nicht gewährleistet ist,
  • die im Rahmen einer erforderlichen Krisenintervention in Obhut genommen werden,
  • die vor drohender oder anhaltender Kindeswohlgefährdung geschützt werden müssen.

Die Bereitschaftspflegefamilien werden durch Fachkräfte mit familienberaterischer bzw. familientherapeutischer Zusatzqualifikation begleitet.

Rechtsgrundlage: §33 SGB VIII (Vollzeitpflege) in Verbindung mit §27 SGB VIII (Hilfe zur Erziehung) oder §42 SGB VIII (Inobhutnahme) sowie §§36, 37 und 44 SGB VIII.

Westfälische Pflegefamilien (WPF)

Westfälische Pflegefamilien bieten Kindern und Jugendlichen mit besonderen Unterstützungsbedarfen ein dauerhaftes, stabiles Zuhause. Die pädagogisch qualifizierten Pflegepersonen – Paare oder Einzelpersonen – verfügen über eine entsprechende Qualifikation oder besondere Eignung und können aufgrund der intensiven familiären Begleitung sehr individuell auf die jungen Menschen eingehen.

Ziele der erzieherischen Hilfen:

Die Unterbringung in einer Westfälischen Pflegefamilie (WPF) soll dem jungen Menschen auf Dauer einen verlässlichen Lebensort und erforderliche Versorgung, Erziehung und Förderung gewährleisten:

  • Aufarbeitung traumatischer Erlebnisse durch Integration in Familie und soziales Umfeld
  • Bereitstellung eines dauerhaften Lebensortes in einer Pflegefamilie
  • Erleben positiver Bindungs- und Erziehungserfahrungen
  • Entwicklung eines altersentsprechenden Umgangs mit emotionaler Bindung und Ablösung
  • Aufbau und Förderung sozialer Kompetenzen
  • Verselbständigung des/der Heranwachsenden

Die WPF-Familien werden intensiv vorbereitet und durch erfahrene Fachkräfte unterstützt.

Rechtsgrundlage: SGB VIII auf Basis von §§27, 33 Satz 2 (Vollzeitpflege), §41 SGB VIII (Hilfen für junge Volljährige, Nachbetreuung)

Betreutes Wohnen in Gastfamilien (BWF)

Das Betreute Wohnen in Gastfamilien (BWF) ermöglicht volljährigen Menschen mit geistiger, seelischer und körperlicher Behinderung ein Leben in einer familiären Umgebung, in der Beziehung, Verlässlichkeit und Alltag den zentralen Rahmen bilden. Ein erwachsener Mensch mit Behinderung lebt als Familiengast in einer Gastfamilie und gestaltet dort seinen Alltag in einem überschaubaren, beziehungsorientierten Lebensumfeld.

Das Angebot richtet sich an Menschen, für die institutionelle Wohnformen oder eine eigenständige Wohnsituation keine ausreichende Stabilität bieten würden. BWF versteht sich nicht als Versorgungsleistung, sondern als unterstützender Rahmen, der Zugehörigkeit, Kontinuität und persönliche Entwicklung ermöglicht. Die fachliche Begleitung erfolgt durch ein spezialisiertes BWF Team. Tragende Grundlagen sind Beziehungsqualität, Kontinuität und Verlässlichkeit.

Ziele der Hilfe:

  • Individuelle, selbstbestimmte Lebensführung
  • Stabiles, wertschätzendes soziales Umfeld
  • Soziale Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
  • Unterstützung orientiert an den persönlichen Bedürfnissen, Fähigkeiten und Lebenszielen der Familiengäste
  • Mitwirkung an Entscheidungen des eigenen Alltags
  • Entwicklung und Sicherung von Alltagskompetenzen
  • Familiäres Umfeld als Orientierung, Sicherheit und emotionale Stabilität (auch in Phasen von Veränderung, Unsicherheit oder Krise)

Rechtsgrundlage: BWF ist eine Leistung der Eingliederungshilfe zur Förderung der sozialen Teilhabe von volljährigen Menschen mit seelischer oder geistiger Behinderung, gemäß §§80, 113 SGB IX.

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