Ergänzende und übergeordnete Angebote

Sozialer Trainingskurs (STK)

Das Jugenddorf Petrus Damian führt im Auftrag des Jugendamtes im Kreis Höxter Soziale Trainingskurse (STK) durch.

 

Gesetzliche Grundlage

Die Teilnahme an Sozialen Trainingskursen stellt eine ausdrückliche Weisung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) dar.

10 Abs. 6 des Jugendgerichtsgesetzes besagt, dass Jugendlichen auferlegt werden kann, an einem soz. Trainingskurs teilzunehmen.

10: „(1) Weisungen sind Gebote und Verbote, welche die Lebensführung des Jugendlichen regeln und dadurch seine Erziehung fördern und sichern sollen. Dabei dürfen an die Lebensführung des Jugendlichen keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden. Der Richter kann dem Jugendlichen insbesondere auferlegen, … 6. an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen, …“

 

Auftraggeber

Durch das Jugendamt (Jugendhilfe im Strafverfahren) und die Bewährungshilfe im Kreis Höxter werden Jugendliche als geeignet für die Teilnahme an einem sozialem Trainingskurs vorgeschlagen.

 

„Bewährung in der Gruppe“

„Bewährung in Gruppen“ – ist das Motto der pädagogischen Intervention!

Dies stellt Forderungen an jeden einzelnen Teilnehmer, an die Gruppe, an das Verhalten des Einzelnen und das Verhalten der Gesamtgruppe: die aktive Bereitschaft des Einzelnen, sich auf den Kurs, die anderen Teilnehmer und auf die Inhalte einzulassen. Es bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Teilnahme an dem Kurs.

 

Warum Soziale Trainingskurse?

Die Tat und der Täter werden im Rahmen der Jugendhilfe im Strafverfahren deutlicher betrachtet.

Das Alter und das entwicklungsbedingte Jugendspezifische des Täters weist meist auf auffälliges Verhalten hin und bildet somit die Grundlage für die Sichtweise der Jugendhilfe.

Der Soziale Trainingskurs soll Jugendliche befähigen, nicht mehr wie zwangsläufig wider ihre eigenen Interessen zu handeln. Er ist eine Alternative, um der pädagogischen Ratlosigkeit zu entgehen, oder auch um ausschließlich sanktionierende Reaktionsweisen im Hinblick auf die erzieherische Förderung zu vermeiden. Dieser Ansatz erweist sich als sinnvoll und wirksam.

 

Wer sind die Adressaten?

straffällig gewordene Jugendliche im Alter von 14 – 17 Jahren

junge Heranwachsende im Alter von 18-20 Jahren, mit schwierigem sozialen Hintergrund, in Verbindung mit Straffälligkeiten

 

Ansprechpartnerin im Jugenddorf Petrus Damian:

Verena Stuckenbrock
Koordinatorin
Trainerin im Sozialen Trainingskurs, Lehrerin an der Petrus-Damian-Schule
v.stuckenbrock@petrus-damian-schule.de